Liebe Interessentinnen und Interessenten,

hier findet Ihr die ersten Informationen zur Mitgliedschaft. Wir werden hier bald das Mitgliederformular online stellen, mit dem Ihr Euch anmelden könnt. Für Voranmeldungen könnt Ihr Euch in unser Kontaktformular eintragen

Hier findet Ihr die vorläufigen Infos aus unserer Satzung, die noch keine Gültigkeit haben:

Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Cannabis Anbauclub München e.V. können alle natürlichen Personen werden, die das 21. Lebensjahr vollendet und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens 6 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland haben und gegenüber der Anbauvereinigung schriftlich oder elektronisch versichern, dass er oder sie kein Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung ist.
  2. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Im Falle einer Ablehnung brauchen die Gründe hierfür nicht angegeben zu werden.
  3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, nach einer Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft von 12 Monaten.
  4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwiderhandelt, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt oder diesem schadet, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen mehr als 8 Wochen in Verzug ist. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Zur Mitgliederversammlung ist das Mitglied zu laden und anzuhören.
  5. Der nachgewiesene Verkauf oder die Abgabe von Cannabis, Cannabis Produkten oder Vermehrungsmaterial aus dem Gemeinschaftsanbau führt zwingend zum sofortigen Ausschluss mit dem sofortigen Ende aller Verpflichtungen des Vereins gegenüber dem Mitglied.
  6. Ebenfalls zum sofortigen Verlust der Mitgliedschaft führt die Aufgabe, des sich in der Bundesrepublik Deutschland befindliche Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt.

Beiträge zur Mitgliedschaft

  1. Der Cannabis Anbauclub München e.V. erhebt monatlich zu zahlende Mitgliedsbeiträge und einen einmaligen Vereinsanteil.
  2. Der Vereinsanteil wird einmalig von jedem Mitglied bei Antragstellung fällig und eingezogen. Es können im Ausnahmefall Ratenzahlungen mit dem Vorstand vereinbart werden. Stimmberechtigtes Vollmitglied ist man erst, mit vollständiger Bezahlung des Vereinsanteils und des ersten Mitgliedsbeitrages.
  3. Der einmalige Vereinsanteil entfällt für die 15 ersten Gründungsmitglieder, die aktiv mitarbeiten und vom Vorstand bestimmt wurden.
  4. Der Verein kann zusätzlich zu den regulären Monatsbeiträgen Sonderzahlungen bzw. Umlagen von seinen Mitgliedern erheben, wenn außergewöhnliche finanzielle Bedarfsfälle auftreten und dem Verein dadurch die finanzielle Schieflage droht. Die Notwendigkeit, Höhe und Fälligkeit solcher Sonderzahlungen werden vom Vorstand beschlossen und den Mitgliedern elektronisch per E-Mail mitgeteilt. Mitglieder haben das Recht, finanzielle Härtefälle geltend zu machen. Der Vorstand kann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um diese zu berücksichtigen und die Härtefallregelung nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen wieder aufzuheben.
  5. Die Höhe des Vereinsanteiles wird auf 2490,00 Euro festgelegt. Sollte sich der Beitrag ändern, wird im Falle einer Kündigung nur der tatsächlich eingezahlte Betrag ausbezahlt. Bei ordentlicher Kündigung durch das Mitglied wird der Aufnahmebeitrag bzw. Vereinsanteil ausbezahlt wenn:
    1. die Mitgliedschaft seit min. 12 Monaten besteht
    2. kein Schuldhaftes Verhalten des Mitgliedes vorliegt
    3. ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Beitragsjahres bzw. Geschäftsjahr gekündigt wurde.
    4. die Vereinsfinanzen eine Auszahlung zulassen.
    5. keine Rückstände der Mitgliedsbeiträge bestehen. Rückstände werden mit dem Vereinsanteil verrechnet.
  6. Der einmalige Vereinsanteil wird abzüglich bereits angefallener Kosten anteilig erstattet, falls die Behörden keine Lizenz oder Betriebserlaubnis erteilen und die Mitgliederversammlung daraufhin beschließt, den Verein aufzulösen.
  7. Der Aufnahmebeitrag bzw. Vereinsanteil kann in Raten ausbezahlt werden, wenn es die Vereinsfinanzen erfordern.
  8. Bis zur Lizenzerteilung zum gemeinschaftlichen Anbau wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag von 49,00 € fällig.
  9. Die Höhe des regulären monatlichen Mitgliedsbeitrages beträgt:
    1. im ersten Jahr 190,00 Euro monatlich
    2. im zweiten Jahr 160,00 Euro monatlich
      1. Hanfblüten Aufschlag 0,- € ( bis zu 2 x 25g inkl.)
      2. Es wird eine Zusatzpauschale für die Verarbeitung von Cannabis zu Haschisch erhoben, je nach Variante:

Variante 1 – Solid Zusatzpauschale 15,- € pro Gramm

Variante 2 – Honey Zusatzpauschale 20,- € pro Gramm

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Mitglieder sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Alle Mitglieder, die nicht mit ihrem Mitgliedsbeitrag länger als einen Monat im Verzug sind, sind stimm- und antragsberechtigt. Die Ausgabe von Cannabisprodukten sowie Vermehrungsmaterial erfolgt nur, wenn der monatliche Mitgliedsbeitrag im Voraus gezahlt wurde.
  2. Der Cannabis Anbauclub München e.V. beschließt eine Mitwirkungsordnung, sowie eine Anbau- und Verteilungsordnung, die den Anbau, die Finanzierung, die anzubauende Menge, die Sorten, die Verteilung der Menge auf alle Mitglieder und deren Mitwirkungspflicht regelt.

Die Mitglieder der Anbauvereinigung sind verpflichtet, beim gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis aktiv mitzuwirken. Aktive Mitwirkung beinhaltet insbesondere die eigenhändige Beteiligung der Mitglieder am gemeinschaftlichen Eigenanbau sowie an unmittelbar damit verbundenen Tätigkeiten wie in der Mitwirkungsordnung vorgegeben.