Mitwirkungsordnung

Einleitung:

Der Cannabis Anbauclub München e.V. ist eine Anbaugemeinschaft von Cannabis-Nutzern, die ihren Eigenbedarfs Anbau zum Konsum, gemeinschaftlich organisieren.

In dieser Mitwirkungsordnung werden die Mitwirkungspflichten der Mitglieder definiert.

§ 1 Mitwirkungspflichten

  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, aktiv am gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis teilzunehmen, indem es regelmäßig an den vereinbarten Anbauaktivitäten teilnimmt und die Anweisungen des Vorstandes bzw. dessen Vertreter befolgen.
  • Die Mitwirkung umfasst die Teilnahme an Aussaat, Pflege, Ernte und anderen mit dem Cannabis-Anbau verbundenen Tätigkeiten gemäß den Anweisungen des Vorstandes bzw. dessen Vertreter od. verantwortliche Erfüllungsgehilfen bzw. Mitarbeiter.
  • Mitglieder müssen sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Ressourcen verfügen, um ihren Beitrag zum gemeinschaftlichen Anbau zu leisten.

§ 2 Organisation des gemeinschaftlichen Anbaus

  • Die Organisation des gemeinschaftlichen Anbaus erfolgt durch einen vom Vorstand ernannten Vertreter bzw. Koordinator, der für die Planung, Koordinierung und Überwachung der Anbauaktivitäten verantwortlich ist.
  • Der beauftragte Mitarbeiter bzw. Koordinator teilt die Anbauaufgaben den Mitgliedern zu und überwacht den Fortschritt des Anbaus.
  • Bei Bedarf kann der Vorstand zusätzliche Richtlinien und Verfahren für den gemeinschaftlichen Anbau festlegen.

§ 3 Schlussbestimmungen

  • Diese Mitwirkungsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den Vorstand in Kraft und gilt bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung durch denselben. Änderungen dieser Mitwirkungsordnung können durch Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung vorgenommen werden und treten nach Mitteilung an die Mitglieder in Kraft.